AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Heilpraktikerleistung für Physiotherapie
1. Anwendungsbereich
1.1 Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Praxis (Sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie folgend Heilpraktiker genannt) und dem Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen Jedermann auszuüben, durch konkludentes Handeln annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.
1.3 Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
2. Leistungen/Therapie
2.1 Die Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der Praxis oder in der Häuslichkeit des Patienten erbracht (Leistungsort).
2.2 Die Praxis erbringt Ihre Leistungen gegenüber dem Patienten in der Form, dass Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie, unter Berücksichtigung von eventuellen Behandlungsverboten und seiner Sorgfaltspflicht, angewendet werden.
2.3 Die Praxis erbringt Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Patienten erteilt werden. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Patient verantwortlich. Diesbezüglich verpflichtet sich der Patient, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die, die seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten.
2.4 Getätigte Aussagen bezüglich der Therapieziele beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Informationen und Empfehlungen gibt, kann die Praxis nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.
2.5 Für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ist die Praxis verpflichtet, mit dem Patienten eine Erstanamnese durchzuführen. Die Praxis erfasst im Rahmen der Erstanamnese die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, führt eine umfassende Befunderhebung durch, informiert den Patienten über das Leistungs- und Vergütungssystem und berät bei der Auswahl geeigneter Leistungen.
2.6 Ob die indizierte/n Leistung/en durchgeführt wird/werden, obliegt der Entscheidung des Patienten und bedarf seiner Einwilligung. Keinesfalls können allerdings Leistungen erbracht werden, die nicht medizinisch indiziert sind. Der Patient kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Bei nichtmedizinischen Leistungen (z.B. Entspannungsangebote) ist keine Erstanamnese erforderlich und der Kunde kann sich seine Leistung/en aus diesem Bereich frei auswählen.
2.7 Der Patient wird verständlich und ordnungsgemäß über die empfohlene Maßnahme aufgeklärt. Die Praxis ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.
2.8 Änderungen der Leistungen oder ihres Umfangs können jederzeit einvernehmlich vereinbart werden. Solche Vereinbarungen können insbesondere dann notwendig sein, wenn kurzfristig, etwa aufgrund einer akuten Veränderung des Gesundheitszustands, Erweiterungen des Leistungsumfangs erforderlich sind.
3. Vergütung
3.1 Die Vergütungen für Behandlungen werden mit dem Patienten direkt abgerechnet und sind unabhängig von einer Kostenerstattung durch eine Beihilfestelle und/oder gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung vom Patienten zu zahlen. Die Vergütung der Behandlung wird frei mit dem Patienten vereinbart. Ist dies nicht der Fall, richtet die Vergütung sich nach der GebüH.
3.2 Grundlage der Abrechnung sind die tatsächlich vom Patienten in Anspruch genommenen Leistungen. Mit Unterzeichnung des Behandlungsvertrages durch die Praxis und den Kunden bzw. dessen Vertreter werden die Entgelte bindend und sind bei Leistungsinanspruchnahme entsprechend zu entrichten.
4. Annahmeverzug
4.1 Die Therapiebehandlung erfolgt mit Hilfe eines Bestellsystems, sodass die mit dem Patienten vereinbarte Behandlungszeit ausschließlich für diesen reserviert ist. Sofern der Patient einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, muss dieser spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abgesagt werden. Dadurch ist es möglich, die vorgesehene Zeit anderweitig einzuplanen.
4.2 Nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden der Vereinbarung entsprechend in voller Höhe (1 Stunde Behandlungszeit) in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Praxis bei Vereinbarung eines Hausbesuchs aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen kein Zugang zum Haushalt des Patienten gewährt wird. Die durch den Behandlungsausfall ersparten Materialkosten bzw. Aufwendungen werden selbstverständlich in Abzug gebracht (z. B. Kosten für Taping). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund gemäß § 626 BGB bleibt bestehen.
5. Haftung
5.1 Eine Haftung der Praxis Sophia Göhrig für Schäden am Patienten, die durch Nichtbeachtung des Behandlungsvertrages oder durch Fehlverhalten bzw. Fahrlässigkeit des Patienten entsteht, ist ausgeschlossen.
5.2 Die Behandlung des Patienten sowie dessen Teilnahme an anderen angebotenen Leistungen der Praxis erfolgt auf eigene Verantwortung bzw. Gefahr. Für Kleidung und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
5.3 Alle im Verlaufe des Behandlungszeitraumes gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Patienten außerhalb des Fachgebiets der Physiotherapie sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen in diesem Bereich keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
5.4 Eine Haftung der Praxis bzw. der Therapeutin wird ausgeschlossen – mit Ausnahme im Falle von grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen, die das Leben, den Körper und die Gesundheit betreffen.
5.5 Die Praxis haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Patienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
5.6 Das Praxis haftet weiter nicht für Personen -, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Patient infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.
5.7 Das Praxis haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Patienten, wenn dieser keine, falsche oder unzureichende Informationen zu seiner Gesundheitssituation macht (vgl. Punkt 2.3).
5.8 Der Patient haftet ferner für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er der Praxis vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügt.
6. Datenschutz und Schweigepflicht
6.1 Die Praxis verpflichtet sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Patienten.
6.2 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Patienten richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen zu der den Patienten betreffenden Datenverarbeitung durch die Praxis ergeben sich im Einzelnen aus den Datenschutzbestimmungen der Praxis.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine der oben genannten Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Klauseln. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit.
Eine unwirksame Klausel wird in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung so ersetzt, dass sie den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahekommt.